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Inga

Jugend Sport Januar 2023 Brandenburg

Sportler*Innen zu unterstützen, war und ist schon immer notwendig. Leistungssportler*Innen, die sich mindestens 20 Stunden pro Woche mit Training und Wettkampf beschäftigen, sind außer Stande dies im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer Ausbildung oder des Studiums zu tun.

Staatliche Förderkonzepte greifen jedoch erst, wenn ein Kaderstatus erreicht wird. Nachwuchsportler*Innen an den Spezialschulen des Sports erhalten hingegen kaum Unterstützung vom Staat. Für Internats- und Reisekosten sowie Sportausrüstungen aufzukommen, ist überwiegend „Privatsache“ und nur mit familiärem Engagement und „privatem Sponsoring“ zu finanzieren. Einzelne Fördermaßnahmen wie Fahrtkosten zwischen Heimatort und Sportschule sind Kreis- oder Länderangelegenheit. 

Wir haben unser Augenmerk auf Sportler*Innen gelegt, die ihren Sport nicht in ihrem Heimat-Bundesland ausüben können und damit durch zuletzt genannte staatliche „Fördermaßnahmen“ fallen. Sie erhalten beispielsweise keine Fahrtkostenerstattungen, weder in ihrem Heimat-Bundesland noch in dem Bundesland der Sportschule.  

Diese Ungerechtigkeit mildern wir durch unsere direkt finanzielle Unterstützung und werden wir uns weiterhin engagieren, solange dieser Zustand vorhält.